Öffentliche Bekanntmachungen

 

des Abwasserverbandes "Vorderer Odenwald"

 

5. Änderungssatzung

zur Verbandssatzung des Abwasserverbandes „Vorderer Odenwald

 

Gemäß § 21 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 83, 88) hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Vorderer Odenwald“ in ihrer Sitzung am 26. November 2025 folgende 5. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserverbandes „Vorderer Odenwald“ beschlossen:

 

Artikel 1

§ 19 Abs. 1 der Verbandssatzung erhält folgenden Wortlaut:

 

§ 19 – Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Die öffentlichen Bekanntmachungen des Abwasserverbandes Vorderer Odenwald erfolgen unter Angabe des Bereitstellungstages auf der Internetseite des Abwasserverbandes unter der Internetadresse www.avo-reinheim.de. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Bereitstellungstages im Internet vollendet.

Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen des Abwasserverbandes während der Öffnungszeiten in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Auf dieses Recht wird auch auf der Internetseite des Abwasserverbandes hingewiesen.

Satzungen sind mit ihrem vollen Wortlaut bekannt zu machen. Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen sind zugleich mit der Satzung öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser 5. Änderungssatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Verbandsversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Reinheim, den 27. November 2025

Der Verbandsvorstand des Abwasserverbandes „Vorderer Odenwald“

 

 

 

Feick, Verbandsvorsteher