Öffentliche Bekanntmachungen
des Abwasserverbandes "Vorderer Odenwald"
Bekanntmachung 01/2025
5. Änderungssatzung
zur Verbandssatzung des Abwasserverbandes „Vorderer Odenwald
Gemäß § 21 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 83, 88) hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Vorderer Odenwald“ in ihrer Sitzung am 26. November 2025 folgende 5. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserverbandes „Vorderer Odenwald“ beschlossen:
Artikel 1
§ 19 Abs. 1 der Verbandssatzung erhält folgenden Wortlaut:
§ 19 – Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Die öffentlichen Bekanntmachungen des Abwasserverbandes Vorderer Odenwald erfolgen unter Angabe des Bereitstellungstages auf der Internetseite des Abwasserverbandes unter der Internetadresse www.avo-reinheim.de. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Bereitstellungstages im Internet vollendet.
Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen des Abwasserverbandes während der Öffnungszeiten in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Auf dieses Recht wird auch auf der Internetseite des Abwasserverbandes hingewiesen.
Satzungen sind mit ihrem vollen Wortlaut bekannt zu machen. Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen sind zugleich mit der Satzung öffentlich bekannt zu machen.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser 5. Änderungssatzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Verbandsversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Reinheim, den 27. November 2025
Der Verbandsvorstand des Abwasserverbandes „Vorderer Odenwald“
Feick, Verbandsvorsteher
Bekanntmachung 02/2025
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023 des Abwasserverbandes „Vorderer Odenwald“ und Erteilung der Entlastung gem. § 114 HGO
Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Vorderer Odenwald“ hat in ihrer Sitzung am 26.11.2025 den nachfolgenden Beschluss gefasst:
Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Vorderer Odenwald“ beschließt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 und erteilt aufgrund des Berichts des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt-Dieburg dem Verbandsvorstand Entlastung gem. § 114 HGO i.V. mit § 18 KGG sowie auf Grundlage des § 7 der Verbandssatzung.
Im Anschluss an diese Bekanntmachung wird der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht mindestens für ein Jahr unter der Internetadresse www.avo-reinheim.de veröffentlicht.
Reinheim, den 09.12.2025 Der Abwasserverband „Vorderer Odenwald“
gez. Feick, Verbandsvorsteher
Bekanntmachung 03/2025
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024 des Abwasserverbandes „Vorderer Odenwald“ und Erteilung der Entlastung gem. § 114 HGO
Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Vorderer Odenwald“ hat in ihrer Sitzung am 26.11.2025 den nachfolgenden Beschluss gefasst:
Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Vorderer Odenwald“ beschließt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 und erteilt aufgrund des Berichts des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt-Dieburg dem Verbandsvorstand Entlastung gem. § 114 HGO i.V. mit § 18 KGG sowie auf Grundlage des § 7 der Verbandssatzung.
Im Anschluss an diese Bekanntmachung wird der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht mindestens für ein Jahr unter der Internetadresse www.avo-reinheim.de veröffentlicht.
Reinheim, den 09.12.2025 Der Abwasserverband „Vorderer Odenwald“
gez. Feick, Verbandsvorsteher
Bekanntmachung 04/2025
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026 des Abwasserverbandes „Vorderer Odenwald“
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), mehrfach geändert, §§ 4c, 8c und 149 neu gefasst, § 36b aufgehoben sowie § 52a neu eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserverband „Vorderer Odenwald“ am 26.11.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.525.950,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.744.250,00 €
mit einem Saldo von -218.300,00 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 €
mit einem Saldo von 0,00 €
mit einem Fehlbedarf von 218.300,00 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen
und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 215.500,00 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 567.000,00 €
mit einem Saldo von -567.000,00 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €
mit einem Saldo von 0,00 €
mit einem Zahlungsmittelbedarf des
Haushaltsjahres von -351.500,00 €
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 2.172.990,00 € festgesetzt. Sie verteilt sich nach § 17 der Verbandssatzung auf die Mitgliedsgemeinden wie folgt:
Stadt/Gemeinde EGW EGW % % Allgemeine Umlage
2025 2024 2026 2025 2026 2025
Fischbachtal 2.936 2.924 10,56 10,50 229.467,74 € 228.163,95 €
Groß-Bieberau 5.012 5.033 18,03 18,07 391.790,10 € 392.659,29 €
Modautal 1.230 1.229 4,43 4,41 96.263,46 € 95.828,86 €
Ober-Ramstadt 1.051 1.052 3,78 3,78 82.139,02 € 82.139,02 €
Reinheim 17.572 17.608 63,20 63,24 1.373.329,68 € 1.374.198,88 €
27.801 27.846 100 100 2.172.990,00 € 2.172.990,00 €
Die Verbandsumlage ist an die mit den Verbandsgeschäften beauftragte Stadtkasse Reinheim wie folgt zu entrichten:
Stadt/Gemeinde Rate 15.05.2026 Rate 15.11.2026 Gesamt
Fischbachtal 114.733,87 € 114.733,87 € 229.467,74 €
Groß-Bieberau 195.895,05 € 195.895,05 € 391.790,10 €
Modautal 48.131,73 € 48.131,73 € 96.263,46 €
Ober-Ramstadt 41.069,51 € 41.069,51 € 82.139,02 €
Reinheim 686.664,84 € 686.664,84 € 1.373.329,68 €
2.172.990,00 €
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Vorderer Odenwald“ als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
§ 8
1. Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 - 3 HGO gelten
- im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 25.000 € des Aufwands im jeweiligen Konto und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des Aufwands im jeweiligen Konto,
- im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 25.000 € der Auszahlungen im jeweiligen Konto und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % der Auszahlungen im jeweiligen Konto,
als unerheblich.
2. Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 - 3 HGO gelten
- im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 20.000 € des Aufwands im jeweiligen Konto und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des Aufwands im jeweiligen Budget,
- im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 10.000 € der Auszahlungen im jeweiligen Konto und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % der Auszahlungen im jeweiligen Konto, als unerheblich.
In diesen Fällen wird der Verbandsvorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen oder Auszahlungen zu erteilen; er hat die Verbandsversammlung unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
§ 9
1. Deckungsfähigkeit
Die Erträge des Ergebnishaushaltes dienen insgesamt zur Deckung der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes.
Die Einzahlungen des Finanzhaushalts dienen insgesamt zur Deckung der Auszahlungen des Finanzhaushaltes.
2. Übertragbarkeit
Die Ansätze für Sach- und Dienstleistungsaufwendungen werden gem. § 21 Abs. 1 GemHVO bei Bedarf für übertragbar erklärt.
Reinheim, den 26.11.2025 Abwasserverband „Vorderer Odenwald“
gez. Feick, Verbandsvorsteher
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Der Haushaltsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Mit Schreiben vom 10.12.2025 wurde von der Kommunalaufsicht des Landkreises Darmstadt-Dieburg mitgeteilt, dass keine Hinderungsgründe gegen eine Veröffentlichung sprechen.
Im Anschluss an diese Bekanntmachung wird der Haushaltsplan mindestens bis zum Ende seiner Gültigkeit auf der Homepage des Abwasserverbandes www.avo-reinheim.de veröffentlicht.
Reinheim, den 10.12.2025 Abwasserverband „Vorderer Odenwald“
gez. Feick, Verbandsvorsteher
Kontakt/Ansprechparter
Abwasserverband Vorderer Odenwald
Geschäftsführer
Michael Winter
06162-5760
Betriebsleiter/Stv. GF
Kersten Fetzer
06162-5760
AVO-Büro:
avo@reinheim.de


